Förderbare Vorhaben
Wohnbau im Burgenland- was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung vom Land Burgenland steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung im Burgenland
Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen im Burgenland müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
Haushaltsgröße | Einkommensobergrenze (Netto-Jahreseinkommen) | Mindesteinkommen / Monat |
---|---|---|
1 Person | 48.400 € | 1.100 € |
2 Personen | 82.500 € | 1.518 € |
3 Personen | 84.150 € | 1.550 € |
4 Personen | 85.800 € | 1.705 € |
5 Personen und mehr | 88.000 € | 1.870 € |
Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Voraussetzungen Finanzierung
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau im Burgenland
Die maximale Förderhöhe bei burgenländischen Darlehen für den Wohnbau setzt sich aus einer Subjet- und Objektförderung sowie aus möglichen Bonusbeträgen zusammen.
Subjektförderung
Das bedeutet, dass die maximale Förderhöhe abhängig vom jährlichen Nettoeinkommen aller im geförderten Haushalt lebenden Personen ist. Demnach ist die Förderhöhe je nach Haushaltseinkommen wie folgt gestaffelt bzw. gedeckelt:
Haushaltsgröße | 100% Förderung bis max. Jahresnetto | 60% Förderung bis max. Jahresnetto | 30% Förderung bis max. Jahresnetto |
---|---|---|---|
1 Person | 45.100 € | 47.300 € | 48.400 € |
2 Personen | 71.500 € | 77.000 € | 82.500 € |
3 Personen | 73.300 € | 79.200 € | 84.150 € |
4 Personen | 77.000 € | 81.400 € | 85.800 € |
5 Personen & mehr | 79.200 € | 82.250 € | 88.000 € |
Objektförderung
Die Objektförderung definiert die Basisförderung, also wie hoch das Darlehen entsprechend der förderbaren Wohnnutzfläche und der Energiekennzahlen ausfällt. Bei Unterschreitung der Maximalwerte bei den Energiekennzahlen steigt die Basisförderung:
Wohnnutzfläche | Basisförderung | bis zu 30% Unterschreitung der EKZ | bis zu 50% Unterschreitung der EKZ |
---|---|---|---|
60 - 100 m² | 45.000 € | 50.000 € | 55.000 € |
101 - 130 m² | 48.750 € | 56.550 € | 63.050 € |
131 - 150 m² | 51.000 € | 60.000 € | 67.500 € |
151 - 180 m² | 52.200 € | 63.000 € | 72.000 € |
181 - 200 m² | 52.200 € | 63.000 € | 72.000 € |
201 - 250 m² | Prozentuelle Kürzungen |
Burgenland: Rückzahlung der Förderung
Die Darlehen bei der Wohnbauförderung im Burgenland haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Zurückgezahlt wird das Darlehen in Halbjahresraten, beginnend sechs Monate ab Endzuzählung. Die Zinsbeträge werden ab der ersten Ausbezahlung vorgeschrieben.
Verzinsung | Rückzahlungsintervall | |
---|---|---|
1. - 30. Jahr | 0,9% p.a. | halbjährlich |
Zusätzliche Unterstützung
Zuschüsse zusätzlich zur Wohnbauförderung im Burgenland
Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch weitere Zuschussmöglichkeiten, die vom Land zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um nicht rückzahlbare Unterstützungen. Im Gegensatz zur Wohnbauförderung kommen bei den nichtrückzahlbaren Zuschüssen die Einkommensobergrenzen nicht zum Einsatz. Folgende Zuschüsse werden vom Land Burgenland angeboten:
Sanierungsvorhaben
Förderung für Sanierung & Althausankauf
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Burgenland mit finanziellen Förderungen. Prinzipiell können sich folgende Sanierungsvorhaben für eine Förderung qualifizieren:
Bei der Sanierungsförderung können unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, zum Beispiel:
Die Förderhöhe im Zuge der Sanierung wird auch davon bestimmt, ob eine energetische oder eine umfassende Sanierung vorgenommen wird. Die Sanierungsförderung kann im Burgenland auch mit der Landesförderung für den Ankauf einer Wohnung, eines Eigenheims oder eines Reihenhauses kombiniert werden.
Für das Jahr 2023 startet das Land Burgenland eine Sonderwohnbauförderungsaktion, die bis Ende des Jahres gilt. Ziel ist insbesondere die Unterstützung beim Umstieg von fossilen Energieträgern zu alternativen Heizsystemen auf Basis einer Energieberatung.
Soll ein Althausankauf erfolgen, dann bietet auch hier das Land Burgenland Unterstützung mit einem Darlehen. Die Fördermöglichkeit gilt für Häuser, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt und wenn kein Naheverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Das Darlehen kann maximal 50% des förderbaren Kaufpreises betragen bzw. maximal 45.000 Euro. Auch beim Althausankauf richtet sich der Förderungsbetrag nach dem Heizwärmebedarf.
So funktioniert's
Wohnbauförderung im Burgenland beantragen
Kontakt & Adresse:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1
7000 Eisenstadt
Telefon 43 2682 600
E-Mail post.a9-wbf@bgld.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein. Bei Neubau bis längstens 24 Monate ab Erteilung der Baubewilligung / Baufreigabe, bei Kauf bis längstens 12 Monate ab Kaufvertragsabschluss / Rechnungsdatum.Prüfung & Zusage
Wird ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie einen Schuldschein für die Eintragung ins Grundbuch.Auszahlung Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und entsprechend des Baufortschritts in maximal 3 Teilbeträgen.
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Häufige Fragen
Das Land Burgenland bietet eine Basisförderung für den Wohnbau sowie zusätzliche Bonusförderungen, welche die Gesamtförderhöhe erhöhen. Zusätzlich werden auch nichtrückzahlbare Zuschüsse für effiziente & nachhaltige Systeme und für sicheres Wohnen geboten.
Die Wohnbauförderung im Burgenland wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:
Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb)
Wohnraumschaffung
Kauf von Reihenhaus, Eigentumswohnung
Kauf von Althäusern
Sanierungsvorhaben
Der Darlehensbetrag im Burgenland bei der Wohnbauförderung variiert je nach:
zu fördernder Wohnfläche und den erreichten Energiekennzahlen
den möglichen Bonusförderungen
und dem Nettojahreseinkommen im antragsstellenden Haushalt
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