Im Rahmen der Heilkosten werden meist Kosten eines erstmaligen Zahnersatzes, Krankentransporte oder auch Kosten für die Anschaffung von künstlichen Gliedmaßen übernommen, wenn die Notwendigkeit dieser Maßnahmen aufgrund eines Unfalls medizinisch festgestellt wurde.
Einige Versicherer gewähren auch die Übernahme von Kosten durch den Aufenthalt in Heilanstalten und der dortigen Verpflegung, sowie Zuschüsse für alternativmedizinische Therapien, welche von der Krankenversicherung nicht oder nicht vollständig übernommen werden.
Im Unfallversicherungsrechner von durchblicker sehen die Unterschiede der Anbieter bei diesen Leistungen in den Tarifdetails zum Vergleichsergebnis.
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