Als Versicherungsfall gilt auch die Entbindung einschließlich der wegen Schwangerschaft erforderlichen Untersuchungen sowie die damit im Zusammenhang stehende medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Für Personen, die nach Kinderprämie versichert sind, erfolgt in der Regel keine Leistung für Schwangerschaft und Entbindung! Abhängig vom Versicherer ist eine Versicherung nach Kinderprämie bis zu einem Alter von 18-20 Jahren möglich.
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