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Mitversicherung Neugeborener

durchblicker Redaktion

Neugeborene können grundsätzlich genauso einfach versichert werden, wie alle anderen Kinder. Die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen eine Annahme erfolgt, wird grundsätzlich aber auch hier vom Gesundheitszustand abhängig gemacht. Kommt das Kind mit einer Krankheit zur Welt, kann es sein, dass eine Versicherung nur mit Prämienzuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im schlimmsten Fall gar nicht möglich ist.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Garantie für die Aufnahme von Neugeborenen in den Versicherungsvertrag einzuschließen. In diesem Fall verzichtet der Versicherer je nach Gestaltung auf Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüsse und/oder Prämienzuschläge.

Derartige Annahmegarantien gelten primär für eine stationäre Krankenhauskostendeckung. Gegebenenfalls wird auch eine ambulante Wahlarztdeckung in die Garantie aufgenommen. Weitere Zusatzbausteine bleiben davon allerdings unberührt.

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