Durch Wahl eines Selbstbehalts kann die Prämie reduziert werden. Dabei kann separat entschieden werden, ob ein Selbstbehalt für stationäre Krankenhauskosten und ambulante Wahlarztleistungen gewünscht wird.
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Im stationären Bereich muss die Höhe des Selbstbehalts gegen die Prämienersparnis aufgewogen werden. Im Durchblicker Tarifvergleich werden sämtliche Angebote durchgerechnet und auf diese Aspekte hin geprüft. Im Ergebnis finden Sie dann jenen Tarif, der in Ihrer Situation voraussichtlich zur geringsten finanziellen Belastung durch Prämien aber auch durch zu bezahlende Selbstbehalte führen wird.
Beachten Sie bei der Wahl eines Tarifs auch, dass Selbstbehalte genauso wie Prämien und Leistungen einer jährlichen Wertanpassung unterliegen.
Im ambulanten Bereich gilt es zu entscheiden ob ein Selbstbehalt gewünscht wird, der die 20% übersteigt die jedenfalls fällig werden, wenn die Rechnung nicht bei der Sozialversicherung eingereicht wird oder von dieser keine Leistung erfolgt.
In beiden Fällen sollte sichergestellt werden, dass die anfallenden Selbstbehalte im Anlassfall mit frei verfügbaren Geldmitteln gedeckt werden können.
Selbstbehalte bei Arztrechnungen
Die Erstattung für ambulante Kosten erfolgt stets nach Einreichung der Honorarnote / Rechnung beim Versicherer und unter Abzug eines Selbstbehalts von mindestens 20%. Wird die Rechnung vorab bei der Sozialversicherung eingereicht entfällt der Selbstbehalte in Höhe von 20% üblicherweise, wenn die Sozialversicherung ebenfalls einen Kostenbeitrag leistet. Die Versicherung trägt dann die Restkosten in voller Höhe. Für Tarife mit höheren Selbstbehalten ist es unerheblich, ob die Rechnung beim Sozialversicherungsträger eingereicht wird oder nicht. Der Selbstbehalt entfällt bei diesen Tarifen keinesfalls.
Die Höhe des Selbstbehalts steht im Wechselspiel mit der Höchstleistungssumme. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Kostenbeitrag der Versicherung – dementsprechend wird die Höchstleistungssumme langsamer erschöpft.
Selbstbehalte im Krankenhaus
Krankenversicherungen für stationäre Krankenhauskosten werden üblicherweise mit oder ohne Selbstbehalt angeboten. Der Selbstbehalt ist dabei jener Betrag, der pro Jahr und versicherter Person selbst zu leisten ist. Dieser Betrag kann österreichweit konstant oder je nach Bundesland unterschiedlich hoch gestaltet sein.
Besonders zu beachten ist, dass der Selbstbehalt in sehr vielen Fällen erlassen wird. So fällt für Behandlung nach Unfall üblicherweise kein Selbstbehalt an. In anderen Fällen wird ein Selbstbehalt erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer fällig. Zusätzlich wird der Selbstbehalt oftmals bis zu einem bestimmten Alter reduziert oder gänzlich erlassen.
Die Höhe der Selbstbehalte kann sich auf einige hundert bis auf deutlich über tausend Euro belaufen. Ein Selbstbehalt sollte also nur vereinbart werden, wenn dieser im Leistungsfall voraussichtlich ohne Probleme gedeckt werden kann.
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