Wasserschäden: Was Haushalts- und Eigenheimversicherung abdecken
durchblicker Redaktion
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Was zahlt die Versicherung bei Wasserschäden? – So sind Schäden in Haushalt und Eigenheim richtig abgesichert.
Wasserschäden in der Haushaltsversicherung
Leitungswasser
Damit sind Schäden gedeckt, die durch das Austreten von Wasser aus Leitungen, Armaturen oder angeschlossenen Geräten wie Waschmaschinen, Heizungs- und Klimageräten entstehen. Üblicherweise sind auch Frostschäden an Armaturen und Einrichtungen gedeckt. Viele Versicherer decken auch den Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten.
Im Haushaltsversicherung Rechner von durchblicker.at können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.
Wasserschaden im Eigenheim
Wasserschaden Versicherung
Schäden durch Austritt von Leitungswasser können ins Geld gehen, sowohl die Reparaturen an Rohrleitungen und Mauerwerk als auch an der Einrichtung des Hauses. Dagegen schützt die Leitungswasser-Deckung im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Unterschiede in der Deckung bei der Leitungswasserversicherung gibt es jedoch mehrere.
Bei der Behebung von Rohrbrüchen ist entscheidend, wie lang das zu ersetzende Rohrstück ist, da die Versicherer meist die Rohrlänge begrenzen. Wenn Rohrersatz z.B. bis 3m Rohrlänge versichert ist und das betroffene Leitungsrohr 6m lang ist, dann würde die Versicherung nur die Hälfte der Kosten tragen.
Auch die Schadenursache spielt eine Rolle. Ein plötzlich entstehender Rohrbruch ist immer versichert. Ein langsam, durch Korrosion entstandener Schaden ist nicht bei jeder Versicherung automatisch gedeckt, kann in der Regel aber dazu versichert werden.
Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, also Zu- und Ableitungen (Wasserzuleitung, Abfluss-/Kanalrohre, Leitungen für ein Schwimmbad) müssen für die Versicherung ebenfalls extra berücksichtigt werden.
Im Eigenheim-Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie den gewünschten Umfang der Leitungswasserversicherung individuell festlegen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen in den Details zu den einzelnen Tarifen die jeweiligen Regelungen genau an.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Eigenheim in der kalten Jahreszeit alleine lassen, muss das Gebäude entweder durchgeheizt werden (mit einer Zentralheizung auf über 0 Grad) oder die Wasserleitungen müssen entleert sein. Andernfalls würde die Versicherung einen Frostschaden nicht decken.
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