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Kreditversicherung in Österreich

  • Kurze Definition: eine Kreditversicherung wird meist von Banken im Zusammenhang mit der Vergabe eines Immobilienkredits gefordert
  • Die Kreditversicherung soll die noch offenen Kreditforderungen beim Zahlungsausfall durch den Tod des Kreditnehmers decken
  • Die Kreditversicherung wird auch als Kreditrestschuldversicherung bezeichnet, es handelt sich hierbei um eine Ablebensversicherung
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Einfach erklärt

Was ist eine Kredit­­versicherung?

Eine Kreditversicherung (auch Kreditrestschuldversicherung) deckt primär den Zahlungsausfall im Todesfall des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin. Je nach Bonität kann der Kreditgeber auch eine Kreditversicherung im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit einfordern.

In der Regel wird bei der Vergabe von Immobilienkrediten von der Bank bzw. dem Kreditinstitut eine entsprechende Kreditversicherung eingefordert. Es handelt sich hierbei meist um eine Ablebensversicherung (auch Risikolebensversicherung), wobei hier dem Kreditinstitut unterschiedliche Rechte eingeräumt werden können. Die meisten Rechte erhält die Bank bei der Abtretung (Zession) der Lebensversicherung.

Im Überblick

Varianten der Kredit­­versicherung:

Eine Ablebensversicherung für die Kreditbesicherung kann mit unterschiedlichen Rechten für den Kreditgeber abgeschlossen werden. So kann man eine Ablebensversicherung zu Gunsten der Bank vinkulieren, verpfänden oder abtreten. Welche Rechte eingeräumt werden sollen, wird in der Regel vom Kreditinstitut bzw. der Bank vorgegeben.

Vinkulierung einer Lebens­versicherung

  • Der Kreditgeber hat das Recht, Auszahlungen aus dem Versicherungsverhältnis zu verhindern

  • Die Versicherung informiert den Kreditgeber, wenn Prämien nicht bezahlt werden

  • Steuerlich absetzbar

  • Mehr zur Vinkulierung erfahren

Verpfändung einer Lebens­versicherung

  • Der Kreditgeber hat das Recht, im Todesfall des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin aus dem Versicherungsbetrag noch offene Forderungen auszugleichen

  • Nicht steuerlich absetzbar

  • Mehr zur Verpfändung erfahren

Abtretung/Zession einer Lebens­versicherung

  • Alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag werden an den Kreditgeber abgetreten

  • Es handelt sich hierbei um die häufigste Form der Kreditbesicherung und räumt dem Kreditgeber auch die meisten Rechte ein

  • Nicht steuerlich absetzbar

  • Mehr zur Abtretung (Zession) erfahren

durchblicker - Tipp

Banken bieten meist eigene Produkte zur Absicherung an – dennoch sollte man auch eigenständige Produkte vergleichen, da diese durchaus günstiger sein können als jene der Bank. Verschaffen Sie sich mit dem durchblicker Vergleichsrechner für Ablebensversicherungen einen schnellen Überblick über die am Markt verfügbaren Angebot für die Kreditversicherung.

Sie haben Fragen zur richtigen Kreditversicherung? Nutzen Sie die kostenlose durchblicker Expertenberatung und finden Sie so Ihre optimale Versicherung!

Gut zu wissen

3 Tipps zur Kredit­­versicherung

  • 1. Richtige Versicherungs­höhe

    Der Versicherungsbetrag bei der Kreditversicherung sollte mindestens so hoch gewählt werden wie der ausstehende Kreditbetrag. Zusätzlich sollte sich die gewählte Laufzeit mit der Kreditlaufzeit decken.
  • 2. Fallender Verlauf

    Eine Kreditversicherung in Form einer Ablebensversicherung sollte einen fallenden Verlauf aufweisen. Da die Kreditrestschuld über die Laufzeit sinkt, ist es auch sinnvoll, dass der versicherte Betrag aus der Lebensversicherung entsprechend sinkt bzw. fällt – deshalb spricht man auch von einer Lebensversicherung mit „fallendem Verlauf“.
  • 3. Kredit­versicherung vergleichen

    Wird eine Kreditversicherung in Form einer Lebensversicherung gefordert, dann empfiehlt sich der online Vergleich für Lebensversicherungen: so finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Versicherungsangebote verfügbar sind und welches für Sie die besten Konditionen bietet.

Wann ist eine Kredit­­versicherung sinnvoll?

In der Regel wird bei einem Hypothekarkredit bzw. einem Immobilienkredit seitens der Bank eine Kreditversicherung eingefordert. Das ist durchaus sinnvoll, damit im Todesfall des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin nicht die Hinterbliebenen bzw. die Angehörigen mit der noch offenen Kreditrestschuld belastet werden.

Bei kleineren Kreditbeträgen kann eine Kreditrestschuld­­versicherung sinnvoll sein. Besteht allerdings bereits eine Ablebensversicherung unabhängig vom Kredit oder sind ausreichend Sicherheiten vorhanden, um im Falle des Falles die noch ausständige Kreditforderung zu begleichen, dann ist eine zusätzliche Kreditversicherung nicht zwingend erforderlich.

Welche Versicherungen sind zusätzlich sinnvoll?

Soll der Kredit für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung dienen, dann ist auch der Abschluss von sogenannten Sachversicherungen empfehlenswert:

  • Hausbau: bereits während des Hausbaus sollte eine Rohbauversicherung abgeschlossen werden; diese inkludiert in der Regel auch einen Bauherrenhaftpflicht­versicherung und kann nach Fertigstellung des Hauses in eine Eigenheimversicherung umgewandelt werden

  • Hauskauf: für die eigenen vier Wände ist die Versicherung mit einer Eigenheimversicherung empfehlenswert. Diese inkludiert in der Regel auch eine Haushaltsversicherung, womit auch der Hausrat versichert ist. Auch eine Haftpflichtversicherung ist normalerweise in der Haushaltsversicherung inkludiert.

  • Wohnungskauf: beim Kauf einer Eigentumswohnung wird eine Eigenheimversicherung meist über die Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) abgewickelt – eine gemeinsame Versicherung ist für die Eigentümer günstiger und Konflikte durch unterschiedliche Versicherungen werden vermieden. Ein Abschluss einer Haushaltsversicherung (so wie bei einer Mietwohnung) ist hier jedenfalls sinnvoll.

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